Klienten-Sonderinfo COVID-19 Nr. I - März 2020

Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus (COVID-19) betroffene Betriebe

SABU-Consult-Soforthilfe für Sie:

Am Montag, den 16.03.2020, sind eine Reihe von Abgaben und Beiträgen fällig. Wir vom Sabu-Consult Team unterstützen Sie gerne und umgehend mit der Meldung von Abgaben und Beiträgen und der Antragstellung von Stundungen bei den öffentlichen Körperschaften wie Finanzamt oder den zuständigen Sozialversicherungsträgern! Kontaktieren Sie Ihren Betreuer per E-Mail und zur Vorsicht eine E-Mail auch an office@sabu-consult.at.

Die schwer betroffene Tourismusbranche wird vom Bund mit Überbrückungsfinanzierungen unterstützt. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass es sich um ein Ein-Personen-Unternehmen (EPU) oder mittleres Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, welches von einem Umsatzminus von mindestens 15% gegenüber dem Vorjahr betroffen ist, handelt. Mischbetriebe wie z.B. Busunternehmen mit angeschlossenem Reisebüro oder Reisebüros ohne ausländische Gäste können die Hilfsmaßnahmen ebenso in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt eine Haftung in Höhe von 80% für die Besicherung neu aufzunehmender Überbrückungsfinanzierungen (Haftung max. bis zu € 400.000,00) sowie Bearbeitungsgebühr und Haftungsprovision. Die Überbrückungsfinanzierung/-unterstützung kann ab sofort unter www.oeht.at beantragt werden.


Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte umzusetzen:

  • Sprechen Sie vorab mit Ihrer Hausbank. Eine Antragstellung kann nur nach Abstimmung mit Ihrer Hausbank erfolgen.
  • Prüfen Sie Ihre Liquiditätssituation und beginnen Sie gleich zu planen.
  • SABU-Consult-Soforthilfe: Wir sind jederzeit für Sie da und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Kontaktieren Sie uns unter 06246 76001 oder per E-Mail an office@sabu-consult.at.

Mein Unternehmen ist kein Tourismusbetrieb. Welche Maßnahmen kann ich treffen?

Die Überbrückungsfinanzierung gibt es auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) aller anderen Branchen außer Tourismus mit weniger als 249 Mitarbeitern. Die Laufzeit der Finanzierung beträgt hier mindestens 6, maximal jedoch 60 Monate und der Bund haftet auch hier i.H.v. 80% für die Besicherung. Kosten für Bearbeitungsgebühren und Garantie-Entgelt werden vom Bund übernommen. Nicht unterstützt werden Unternehmen, die die URG-Kennzahlen oder bereits alle Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren im Rahmen der Insolvenzordnung (IO) erfüllen. Die Unterstützung kann ab sofort unter www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/ beantragt werden. Auch Maßnahmen zur Förderung von Eltern-Freistellungen zur Betreuung Ihrer Kinder unter 14 Jahren sind in Planung. Nach aktuellen Meldungen wird vorerst ein Drittel der Lohn- und Lohnnebenkosten bis Ostern vom Bund übernommen. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.

Die Angaben sind ohne Gewähr und stützen sich auf die Pressemeldungen und Informationen der Österreichischen Bundes- sowie Landesregierungen sowie den jeweiligen Interessensvertretungen (WK).

Das Sabu-Consult Team ist für Sie jedenfalls per E-Mail und Telefon erreichbar.

Wichtige Links:
www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
www.oeht.at
news.wko.at
www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html