Klienten-Sonderinfo Kurzfassung COVID-19 Nr. VIII - April 2020
Überbrückungskredit
- eine genaue Beschreibung finden Sie unter:
https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
Wie hoch sind die Unter- und Obergrenzen dieser Förderung?
Ausgehend von der Zielsetzung, mit dieser Sonderförderung auch ganz kleine Unternehmen zu unterstützen, gibt es keine Untergrenze der Haftungssumme. Maximal kann eine Überbrückungsfinanzierung i.H.v. EUR 500.000 mit einer Bundeshaftungsquote i.H.v. 80% besichert werden.
Zinsübernahme:
https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/corona-maßnahmenpaket.html
Tourismus und Regionalpolitik (Sektion V) Maßnahmenpaket für den Tourismus
https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/corona-maßnahmenpaket.html
Die Tourismuswirtschaft ist massiv von den Folgen des Corona-Virus betroffen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ist es daher ein großes Anliegen, der Branche in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen und sie bestmöglich zu unterstützen. Wichtig ist dabei eine gemeinsame, rasche und unbürokratische Vorgangsweise. Die Bundesregierung arbeitet sehr eng mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Bundesländern und der Branche zusammen, um allen im Tourismus Tätigen eine Perspektive geben zu können.
Bereits am 6. März 2020 präsentierte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ein erstes Maßnahmenpaket, das aus der Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken mit Haftungen der ÖHT und der Kostenübernahme der einmaligen Bearbeitungsgebühr und der Haftungsprovision bestand. Dies wurde sehr gut angenommen und wird nun auf bis zu 1 Mrd. Euro ausgeweitet.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Maßnahmen, die der Tourismuswirtschaft helfen sollen, ihre Liquidität zu sichern:
Haftung zur Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen bei Hausbanken
- Die Beantragung erfolgt durch ein Online-Formular auf der Website der ÖHT https://www.oeht.at/
- Seit 11. März 2020 sind mehr als 4.000 Anträge eingegangen.
- Mit Stand 26. März 2020 wurden mehr als 150 Haftungserklärungen mit einem Haftungsvolumen von rd. 32,5 Mio. Euro ausgestellt und damit die Zuzählungen der Überbrückungskredite durch die Hausbanken ermöglicht.
Kostenübernahme für die Haftungsübernahmen durch das BMLRT
- Die Kosten einer Haftungsübernahme bestehen aus der einmaligen Bearbeitungsgebühr (1%) und der laufenden Haftungsprovision (0,8%).
- Diese Kosten werden zur Gänze vom BMLRT übernommen.
Erhöhung des Haftungsrahmens von 100 Mio. auf bis zu 1 Mrd. Euro
- Durch die Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes mit Wirksamkeit 22. März 2020 wurde ein COVID-19-Haftungsrahmen für Haftungsübernahmen durch die ÖHT geschaffen, der vom Finanzminister im Verordnungsweg flexibel festzulegen ist.
- Der bisher verfügbare Haftungsrahmen von rd. 100 Mio. Euro wird so auf bis zu 1 Mrd. Euro erhöht.
- Mit dieser Erhöhung des Haftungsrahmens können viele weitere Betriebe die in der derzeitigen Situation notwendigen Überbrückungsfinanzierungen besichern und damit ihre Liquidität erhalten.
Zinsübernahme für Überbrückungskredite der Hausbanken durch die Bundesländer
- Die Zinsen für den mit der Haftung verbundenen Bankkredit der Hausbank sind von den Kreditnehmern grundsätzlich selbst zu tragen.
- Zahlreiche Banken haben aber bereits angekündigt, diese Zwischenfinanzierung möglichst zinsgünstig zur Verfügung zu stellen (Richtwert 1%).
- Zudem haben sich auf Initiative des BMLRT und der ÖHT einige Bundesländer bereit erklärt, den anfallenden Zinsendienst aus Landesmitteln zu übernehmen.
- Dadurch kann die finanzielle Belastung für Betriebe so gering wie möglich gehalten werden.
Aussetzung der Tilgung der ÖHT-Kredite für 2020
- Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krise bietet die ÖHT an, alle für das Kalenderjahr 2020 vorgesehenen Kapitaltilgungen der TOP-Tourismuskredite auszusetzen.
- Diese Soforthilfeaktion der ÖHT für ihre Kunden ergänzt die von der Bundesregierung und den Ländern gesetzten Maßnahmen
- Die Tilgungsaussetzung kann für alle TOP-Tourismus-Kredite der ÖHT unbürokratisch mittels dem auf https://www.oeht.at/ eingerichteten digitalen Formular beantragt werden.
15 Milliarden Euro Krisen-Fonds
- Damit sollen vor allem jene Unternehmen unterstützt werden, die in einem großen Ausmaß direkt von der Corona-Krise betroffen sind. Das sind vor allem Branchen wie die Gastronomie, Tourismus und Handel.
- Dabei geht es unter anderem um Zuschusskreditverträge, es können Kredite von bis zu 120 Mio. oder max. einem Quartalsumsatz beantragt werden. Betroffene Unternehmen bekommen bis zu 3/4 ihrer Betriebskosten vom Staat ersetzt und darüber hinaus ausreichend Liquidität durch Kredite.
- Die detaillierten Richtlinien für diesen Fonds werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet.
Maßnahmen für Härtefälle (Härtefall-Fonds)
- Förderungsprogramm zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, insbesondere auch kleine Familienbetriebe (z.B. Fremdenführer, Imbissstände)
- Die Wirtschaftskammer Österreich https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html wickelt das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds ab.
- Dafür werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
- Die Auszahlungen erfolgen bereits ab Kalenderwoche 14 mit bis zu 1.000 Euro in der ersten Phase und maximal 6.000 Euro in der zweiten Phase.
Kurzarbeitsmodell im Tourismus
- Mit dem Corona-Kurzarbeitsmodell, das von ursprünglich 400 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro aufgestockt wurde, sollen möglichst viele Arbeitnehmer (inklusive Lehrlinge) in der Beschäftigung gehalten werden.
- Dieses können nun auch Tourismusverbände mit entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit in Anspruch nehmen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
- Gekürzte Normalarbeitszeit muss nur im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes zwischen 10 und 90 Prozent liegen – längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%.
- Nettoersatzraten zwischen 80-90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts. Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht.
- Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung um weitere drei Monate möglich.
- Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.
- Nähere Informationen über die Voraussetzungen und notwendigen Schritte, inklusive Formular finden Sie beim Arbeitsmarktservice https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/informationen-unternehmen-coronavirus-
Steuererleichterung, Stundungen, Sozialversicherung
- Es besteht die Möglichkeit einer Stundung bzw. einer Ratenzahlung der Steuern (ESt, KÖSt).
- Neben der Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bestehen weitere Erleichterungen durch das Aussetzen von Gebühren und Verlängerung von Fristen.
- Informationen und Antragsformular zur den Steuerstundungen und -Erleichterungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/hotline.html
- SVS-Versicherte können Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen beantragen.
- Es besteht auch die Möglichkeit der Aussetzung des AKM-Lizenzvertrages.
- GIS akzeptiert bei Schließungen von Unternehmen aufgrund der Corona-Krise eine Abmeldung.
Coronavirus Maßnahmenpaket: Alle wichtigen Infos
Die angekündigten Maßnahmen der Regierung sollen nicht nur die Ausbreitung des Virus verlangsamen, sondern auch die österreichische Wirtschaft unterstützen. Das ausdrückliche Ziel ist es, die Liquidität von betroffenen Unternehmen sicherzustellen und Insolvenzen oder Entlassungen zu vermeiden.
Neben einem vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit wird es deshalb möglich sein, Sozialversicherungsbeiträge und Vorauszahlungen der Einkommens- und Körperschaftssteuer zu pausieren und Kredite zur Überbrückungsfinanzierung durch den Staat abzusichern. Auch Förderungen und Direktzahlungen wurden angekündigt, allerdings sind hier noch keine Details bekannt.
Überbrückungsfinanzierung für Tourismusbetriebe
Der Tourismus ist besonders stark von der Corona-Krise betroffen: Aufgrund von Betretungsverboten, geschlossenen Grenzen und einem vorzeitigen Saisonende kommt es zu hohen Einbußen. Zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation gibt es deshalb nun die Möglichkeit, Kredite mit einer Bundeshaftung in der Höhe von 80 % zu besichern. Unternehmen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Mischbetriebe können diese Haftungsgarantie bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/ (ÖHT) beantragen. Die anfallenden Gebühren übernimmt der Bund.
Anträge können in Absprache mit der Hausbank über die Website der ÖHT gestellt werden. Auch die Rückzahlungsmodalitäten sind mit der Hausbank zu vereinbaren, allerdings liegt die maximale Laufzeit der Bundeshaftung bei 36 Monaten. Es besteht keine Mindestsumme für Kredite. Die maximale Höhe für diese Überbrückungsfinanzierung liegt bei € 500.000. Als Voraussetzung für diese Förderung muss der erwartete Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr bei mindestens 15 % liegen.
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Betriebsbeschreibungsbogen
- Aktueller Jahresabschluss (2018 oder 2019)
- Forecast 2020 (Nachweis des Bedarfs)
- Verpflichtungserklärung
- Förderungsansuchen Coronavirus Maßnahmenpaket