Klienten-Sonderinfo Kurzfassung COVID-19 Nr. IX - April 2020
Ergänzende Informationen zur Kurzarbeit
Über 2.000 Anträge zur Kurzarbeit hat die WKS seit Beginn der möglichen Antragstellung gemeinsam mit den Sozialpartnern abgearbeitet und dem AMS weitergeleitet. In den vergangenen Tagen wurde noch einmal die für den Antrag notwendige Sozialpartner-Vereinigung nachgeschärft und verbessert:
Änderungen gegenüber der Vorgängerversion
- Leichtere elektronische Ausfüllbarkeit und Konkretisierungen bei den einzelnen Ausfüllhilfen
- Einbeziehung von Lehrlingen und ASVG-versicherten Vorständen
- Klarstellungen für Überlassungsunternehmen; Überlassungsunternehmen können nun unabhängig vom Beschäftigerbetrieb Kurzarbeit vereinbaren.
- Zusätzliches Textfeld für Eintragungen bei den fünf Arbeitszeitverteilungsoptionen
- Ergänzende Hinweise bei der Nettogarantie (ohne Berücksichtigung von individuellen persönlichen Verhältnissen wie z. B. Pendlerpauschale, Familienbonus, usw.)
- Angleichung des Betrachtungszeitraumes für die Feststellung der Nettogarantie an die AMS-Corona- Kurzarbeits-RL auf 1 Monat; nur bei schwankenden Bezügen ist ein 13-Wochenzeitraum heranzuziehen.
- Neuregelung der Entgeltfortzahlungsregelungen bei Krankenständen (nunmehr zahlt das AMS auch die Kurzarbeitsbeihilfe bis zur Höhe der Nettogarantie abzüglich der im konkreten Leistungszeitraum vorgesehenen Arbeitsstunden)
- Neuregelung des Alturlaubsverbrauches sowie von bestehenden Zeitguthaben
Wichtige Hinweise zur Kurzarbeit
- Anträge auf Kurzarbeit können auch nach dem 31.3. rückwirkend ab 1.3. gestellt werden.
- Nach Auskunft des AMS können Mitarbeiter derzeit nur dann in Kurzarbeit aufgenommen werden, wenn sie bereits ein voll entlohntes Monat - vier Wochen bei wöchentlicher Entlohnung - vor Beginn der Kurzarbeit im Betrieb beschäftigt waren. Das Monat Bemessungsgrundlage ist unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit erforderlich. Sollte sich diese Praxis ändern werden wir unverzüglich informieren.
Neue Handlungsanleitung der Sozialpartner
Sozialpartnervereinbarung Einzelvereinbarung
Sozialpartnervereinbarung Betriebsvereinbarung
Factsheet zur Kurzarbeit
Verbindliche Zusage der Banken für Corona-Kurzarbeit: Liquiditätssicherung der heimischen Wirtschaft
„Um die Gesundheit unserer Wirtschaft und damit unsere Lebensgrundlage abzusichern, stehen die heimischen Banken in dieser außergewöhnlichen Situation den Unternehmerinnen und Unternehmern mit der dringend benötigen Liquidität zur Seite“, erklärte WKÖ-Präsident Harald Mahrer am vergangenen Wochenende. Durch die verbindliche Zusage aller Kreditinstitute wird die Kreditvergabe für die Vorfinanzierung der Corona-Kurzarbeit wesentlich erleichtert.
Beschleunigtes Verfahren bei der Kurzarbeit
Viele Unternehmen nutzen bereits das Instrument der Corona-Kurzarbeit, um Arbeitsplätze zu sichern, die Nachfrage ist weiterhin groß. Mit aktuell über 4.500 Anträgen trifft es vor allem auch das Bundesland Salzburg. Um die Genehmigung zu beschleunigen, haben sich die Sozialpartner gestern auf ein neues Procedere geeinigt.
- Von nun an werden zur Beschleunigung des Verfahrens die Sozialpartnervereinbarung von den Betrieben nicht mehr an die WKS, sondern direkt an das AMS an die Adresse spv.salzburg@ams.at geschickt. Dort wurde umgehend ein zusätzliches Team für die Bearbeitung der Sozialpartnervereinbarungen installiert.
Die Vorteile sind:
- Die Zustimmung zu den Kurzarbeitsanträgen, die auf der Sozialpartner-Vereinbarung beruhen, erfolgt durch die WKS gegenüber dem AMS wie schon bisher direkt und pauschal.
- Das AMS erteilt vollständigen Anträgen eine vorläufige Genehmigung, eine allfällige Ablehnung durch die Gewerkschaft wird dem AMS im Einzelfall binnen 48 Stunden mitgeteilt.
- Die AMS MitarbeiterInnen haben intern den Zugriff auf den Status des Kurzarbeitsantrages.
- Die Anträge zur Kurzarbeit werden weiterhin an die bisherige Adresse beim AMS kua.salzburg@ams.at geschickt. Dort kümmern sich explizit für die Kurzarbeitsanträge zugeteilte AMS MitarbeiterInnen.
- Die weiter bei der WKS eingelangten bzw. noch fallweise weiter einlangenden Vereinbarungen werden unverzüglich an das AMS weitergeleitet, eine neuerliche Übermittlung durch den Betrieb ist daher nicht notwendig.
Achtung: In der neuen Ausgabe der „SW“, die am Freitag erscheint, wird noch das frühere Verfahren geschildert. Eine Änderung konnte aus produktionstechnischen Gründen nicht mehr erfolgen!
- Rückwirkende Begehrensstellung für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe möglich!
Das AMS weist darauf hin, dass die rückwirkende Begehrensstellung auf Gewährung einer COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe für einen Kurzarbeitszeitraum ab 1.3.2020 derzeit nicht befristet ist und damit eine Begehrensstellung auch nach dem 31.3.2020 möglich ist. Sollte sich daran etwas ändern, wird dies bekanntgegeben.
Die Sozialpartner warnen im Hinblick auf diese weitere Vereinfachung in der Abwicklung von Kurzarbeitsanträgen generell vor der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen, im Besonderen der AMS-Kurzarbeitsbeihilfe. Sie weisen auch ausdrücklich auf den entsprechenden Hinweis am AMS-Antragsformular hin.
Das AMS weist darauf hin, dass die Menge der bereits eingegangen und laufend neu eingehenden Anträge eine nie dagewesene Herausforderung darstellt. Das AMS bittet in dieser schwierigen Situation um Geduld. Derzeit dauert eine Antwort auf einen Antrag bzw. eine Bearbeitung bis zu mehreren Tagen. Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer: „Sollten Sie daher nicht umgehend von uns eine Antwort bekommen, seien Sie bitte beruhigt, wir akzeptieren Ihre Anträge auch rückwirkend!
Schutzmaskenbestellungen
Die Wirtschaftskammer Österreich bekommt voraussichtlich mit Ende dieser Woche (Ende KW14) die ersten FFP2-Schutzmasken. Der Preis für die Schutzmasken wird bei circa 3 Euro pro Stück liegen. Bitte senden Sie bei Bedarf umgehend Ihre definitiven Bestellungen an folgende Adresse: schutz@wko.at (Achtung, diese Mailadresse ist nur für Bestellungen zu verwenden, nicht für sonstige Kommunikation).
Es gilt das "first come - first serve“-Prinzip. Ein rasches Melden ist daher erforderlich! Für die Bestellung von Schutzmasken verwenden Sie bitte das Excelformular und senden Sie es an schutz@wko.at mit. Die WKÖ weist ausdrücklich darauf hin, dass dies eine Bemühungszusage ist, aus der keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Hier finden Sie die Excelvorlage für die Bestellung der Schutzmasken
Härtefallfonds: Schnelle Hilfe für Selbständige ist unterwegs
Seit Freitag, 17.00 Uhr, bis Montagmittag haben in Salzburg über 4.100 Selbstständige (EPU, Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Freiberufler) Anträge an den Härtefallfonds der Bundesregierung gestellt.
Wichtiger Hinweis zum Härtefallfonds
Immer wieder hat sich in den vergangenen Tagen bei der Beantragung zum Härtefallfonds auf Basis des Steuerbescheids die Frage gestellt, wie das Nettoeinkommen für die Prüfung der Obergrenze und der Ermittlung des Förderausmaßes zu berechnen ist: Man nimmt aus dem letzten Steuerbescheid (Steuerjahr 2017 oder jünger) den Betrag „Einkommen“ und ziehe den Betrag „Einkommensteuer“ ab.
Gemeinsam Land und Wirtschaft stärken: Einkaufen in Salzburg!
Die WKS-Plattform www.kaufen-in-salzburg.at bekommt prominente Unterstützung: Die Mediengruppe der Salzburger Nachrichten tritt ab sofort als Kooperationspartner auf und wird die Kommunikation zur Plattform in beide Richtungen – zu Unternehmen und Konsumenten – intensiv mittragen.
„Zusammenhalt und Zusammenarbeit sind gerade in Zeiten großer Herausforderungen gesellschaftliche Stützen, die wieder Mut machen. Die Serviceplattform ‚kaufen-in-salzburg.at‘ bietet hierfür eine Anlaufstelle für Wirtschaftstreibende und Bürgerinnen und Bürger aus der Region, die eng miteinander verbunden sind. Die ‚Salzburger Nachrichten‘, die ‚Salzburger Woche‘ und ‚SALZBURG24‘ wollen als Medienpartner der Initiative einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg dieser leisten", betont SN-Geschäftsführer Maximilian Dasch.
Weitere Informationen zur neuen Plattform
Stadt Salzburg gewährt Direktförderung für Zustellservice
Die Stadt Salzburg will jene Unternehmen, die aktuell besonders herausgefordert sind und ein neues Zustellservice anbieten, unterstützen.
Alle Eckdaten sowie das Onlineformular