Klienten-Sonderinfo COVID-19 Nr. IV - März 2020
Coronavirus: Verlängerung der Beschränkungen nach dem COVID-19 - Maßnahmengesetz
Die Beschränkungen für Handel und Gastronomie, Veranstaltungen, Kindergärten, Schulen, Universitäten, etc. wurden bis Ostermontag 13.04.2020 verlängert.
Quelle und weitere Infos:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Unternehmen
TOURISMUSBETRIEBE - HAFTUNG FÜR KREDITE
Anträge: https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
- 100 Mio. € Kredite durch Bundeshaftungen (zu 80% besichert).
- alle Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (auch Mischbetriebe)
- Abwicklung über die Österreichische Hotel und Tourismusbank (ÖHT)
EPU & KMU - HAFTUNG FÜR KREDITE
Österreichweit
Anträge: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
- 10 Mio. € Kredite durch Bundeshaftung (zu 80% besichert).
- kleine und mittlere Betriebe aller Branchen, weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
- Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice
Wien
Anträge für Wiener Betriebe: https://www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/
- 12 Mio. € Kredite durch Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien Haftung (zu 80% besichert).
- Abwicklung über die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank
EPU & KMU - ZUSCHÜSSE
Österreichweit
Anträge: [noch offen]
- 100 Mio. € an Direktunterstützung durch BM Finanzen (Medienankündigung!)
- Abwicklung über Abbaumanagementgesellschaft des Bundes
Wien
Anträge: https://www.wko.at/service/w/corona-hilfe-wiener-kleinbetriebe.html
- 20 Mio. € an Direktunterstützung durch Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien
- Laufzeit von 1.3.2020 bis 31.7.2020
- Nachweis Umsatzrückgang pro Monat im Vergleich zum Vorjahresmonat
- Umsatzrückgang 50 bis 74%: Mietzuschuss von bis zu 600,- € pro Monat
- Umsatzrückgang ab 75% Ausfallausgleich von bis zu 1.000,- € pro Monat
- Abwicklung über Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE UND ZUSCHLÄGE – STUNDUNGEN
- ÖGK: Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmer an die ÖGK können gestundet oder auf Ratenzahlungen umgestellt werden. Ebenso gibt es Nachsicht für Säumniszuschläge und Aussetzen von Exekutions- und Insolvenzanträgen:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857694&portal=oegkportal&viewmode=content - SVS: Beiträge für die Selbständigen selber an die SVS können herabgesetzt werden:
https://www.sozialversicherung.gv.at/formgen/?portal=svsportal&LO=4&contentid=10007.854309
STEUERVORAUSZAHLUNGEN -STUNDUNGEN
Anträge: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html
- Steuervorauszahlungen (ESt, KöSt) an das Finanzamt für das Veranlagungsjahr 2020 können bei Betroffenheit durch den Virus herabgesetzt werden
- Stundungszinsen und Säumniszuschläge können erlassen oder herabgesetzt werden
- Beantragungstexte und Infos finden sich auf:
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/sonderregelungen-coronavirus.html
ENTGELTERSATZ
- Arbeitgeber soll Arbeitnehmern bis zu 3 Wochen Dienstfreistellung gewähren. Wenn der Arbeitnehmer keine Betreuungsmöglichkeit für bis 14-Jährige hat und in einem nicht-versorgungskritischem Bereich arbeitet.
- Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Vergütung von 1/3 des bezahlten Entgelts bis zur Höchstbeitragsgrundlage
- Gesetz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00016/fnameorig_787818.html
Quelle: https://news.wko.at/news/wien/20200316_IB_Aktuelle-Foerdermoeglichkeiten_SiS.pdf
Corona-Kurzarbeitsmodell: Ab sofort können Anträge gestellt werden!
Mit dem erfolgten Beschluss der Richtlinie zum Corona-Kurzarbeitsmodell sind nun die wichtigsten Details geklärt und die Anträge dazu möglich.
Wichtig: Alle Unternehmen, die beim AMS in den vergangenen Tagen Interesse am Kurzarbeitsmodell bekundet haben, müssen nun den konkreten Antrag dazu stellen!
Wichtig: Es sind die aktuellen Sozialpartnervereinbarungen zu verwenden, die neuen Muster enthalten auch die nunmehr mögliche Einbeziehung von Lehrlingen!
Mit der neuen Vereinbarung ist sichergestellt, dass auch Lehrlinge an der Kurzarbeit teilnehmen können.
Die neuen Sozialpartnervereinbarungen können über wko.at/corona heruntergeladen werden.
So verläuft der Weg zur Kurzarbeit:
- Das vollständig ausgefüllte Kurzarbeitsbegehren wird vom Betrieb beim AMS unter kua.salzburg@ams.at eingebracht. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese E-Mail-Adresse! Das Originalbegehren ist zusätzlich postalisch an die Landesgeschäftsstelle des AMS Salzburg zu übermitteln.
Die weitere Kommunikation zwischen dem AMS und dem Betrieb erfolgt dann über die dem AMS bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw. über das eAMS-Konto. - Der Betrieb übermittelt das aktuelle ausgefüllte und mit den auf betrieblicher Ebene erforderlichen Unterschriften versehene Muster der Sozialpartnervereinbarung per Mail an kurzarbeit@wks.at
- Nach umgehender und raschest möglicher Prüfung auf Vollständigkeit wird die WKS die Vereinbarung dann an die Gewerkschaft zur digitalen Unterfertigung weiterleiten. Danach wird die von beiden Sozialpartnern unterfertigte Vereinbarung an das AMS übermittelt.
Antragsformular und erläuternde Informationen:
- KUA-Begehren /Pauschalsätze/Richtlinien
- Info-Blatt AMS
- Auskünfte geben auch die Rechtsexperten der WKS
- Aktualisiertes Factsheet zur Kurzarbeit
Kurzarbeitsbeihilfe
AMS Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe
Das AMS stellt einen Online-Rechner zur Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe im Zusammenhang mit COVID-19 zu Verfügung.
zum Online-Rechner:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit